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ELENA schnell und sicher melden

Arbeitgeber sind seit 01. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Mit dem ELENA-Verfahren wird das bisherige System der Entgeltbescheinigungen durch ein elektronisches Bescheinigungswesen mittels zentraler Datenbank ersetzt. Auf diese Datenbank können die Behörden mit Zustimmung der Leistungsantragssteller zugreifen und die jeweils benötigten Daten in ihr System übertragen.

So können Sie die Entgeltdaten elektronisch melden

Sie haben für die elektronische Datenübermittlung zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie in einem separaten Programm manuell via SV-Net Ihre ELENA-Daten online einzeln für jede Personalnummer monatlich übermitteln. Oder Sie verschicken Ihre Meldungen ganz automatisch per dakotaag über das integrierte Exact MeldeCenter direkt aus der Lohnsoftware Exact LohnXL/XXL.

ELENA auf einen Blick

  • Elektronische Meldungen ersetzen Bescheinigungen in Papierform
  • Monatliche Meldung der Gehaltsdaten elektronisch an die ZSS (Zentrale Speicherstelle)
  • dakotaag-Verfahren zur Meldung der Daten
  • Meldung ("Multifunktionaler Datensatz) enthält verschiedene Datenbausteine:
    Pflichtangaben, die jeden Monat neu gemeldet werden müssen
    Fallbezogene Angaben, die nur bei Eintreten des Falls gemeldet werden müssen
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